
Anmeldeformular
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Anmeldung
zum Fischerkurs zur Erlangung der NÖ-Fischerkarte als PDF >>
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Die Ausgabe der Fischerkarten erfolgt ausschließlich durch
die Kontrollorgane (Walter SMRZKA: 0664/87 47 952, Josef LANG:
0664/73 72 1614) direkt am Teich, oder beim VÖAFV,
1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel: 01/403 2176! www.fischundwasser.at
e-mail: office@fischundwasser.at.
Sie können ab 06:00 Uhr zu Fischen beginnen, auch wenn kein Kontrollorgan
vor Ort ist! Werfen Sie bitte beim Eintreffen am Teich Ihren Lichtbildausweis
(Führerschein, NÖ-Fischerkarte, VÖAFV-Mitgliedsbuch, etc.)
in den Briefkasten am Fischerparkplatz ein! Ihre Fischerkarte holen Sie
sich ab ca. 07:30 beim Kontrollorgan, wenn er vorbeikommt oder Sie fordern
– tagsüber - die Fischerkarte unter folgenden Telefonnummern
an:
Fischereikontrolle
Walter SMRZKA: 0664/87 47 952,
Josef LANG: 0664/73 72 1614
Angelcoaching nach Vereinbarung.
Voraussetzungen für den Erwerb einer
Fischereilizenz für den Fischteich in Franzen sind:
1) eine gültige Fischerkarte des NÖ Landesfischereiverbandes
(NÖ LFV) **)
2) € 15,00 NÖ-Gästekarte (30 Tage gültig) oder
3) € 24,50 NÖ-Jahreskarte
4) die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und
5) gegebenenfalls ein Vereinsausweis des VÖAFV!
| Preis
einer Tageskarte *) |
Preis
einer 3-Tageskarte*) |
| €
17,00 für Mitglieder |
€
43,00 für Mitglieder |
| €
20,00 für Gäste |
€
53,00 für Gäste |
| Zusätzlich
€ 1,00 Umweltbeitrag/je Karte |
|
| Preis einer Jahreskarte – nur für Mitglieder |
Umweltbeitrag/je
Karte |
| €
170,00 (für Erwachsene) |
€
10,00 |
| €
85,00 (für Jugendliche) |
€
5,00 |
*) Die Tageskarte ist nach Beendigung
des Fischens in die dafür vorgesehene, gekennzeichnete Außenbox
mit vollständig ausgefertigter Fangstatistik einzuwerfen oder per
Post an den Obmann zu senden!
**) Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des NÖ Fischereigesetzes!
Wie werde ich Vereinsmitglied beim
Fischereiverein Franzen des VÖAFV?
1.) Online-Formular des VÖAFV:
www.fischundwasser.at
2.) oder für Bewerber ohne Bargeld bzw. Passfoto:
Antragsformular auf Mitgliedschaft des VÖAFV, Informationsblatt und
Zahlschein beim Kontrollorgan
velangen, ausfertigen und amtlichen Lichtbildausweis vorlegen; Mitgliedsbeitrag
einzahlen/überwei-
sen; der Antrag wird vom Kotrollorgan weiterbearbeitet; die Zahlscheinquittung
gut aufheben und mit
einem Passfoto beim nächsten Angeln ans Wasser mitbringen und das
blaue Mitgliedsbuch des VÖAFV
übernehmen. Die Vorlage des Mitgliedsbuches ist Vorraussetzung für
die Preisermäßigungen!
3.) oder für Bewerber mit Bargeld und Passfoto = SOFORTANMELDUNG:
beim Obmann, Josef Lang nach tel. Vereinbarung, Tel.Nr.: 0664/73 72 1614,
09:00 bis 18:00 Uhr.
Mitgliedsbeitrag p.a.
€ 40,00 für Erwachsene
€ 20,00 für Jugendliche (von 7 bis 18 Jahren)
€ 50,00 Einschreibgebühr - entfällt bei Frauen und Jugendlichen
Die Fischerkartenbestimmungen
Was ist die Fischerkarte? Was ermöglicht sie mir? Der Begriff Fischerkarte
ist ein Allgemeiner und umfasst
sowohl die amtlichen Fischerkarten sowie alle kurzfristigen Lizenzen und
Jahreslizenzen. Grundsätzlich ist zu
sagen, dass die Angelfischerei Landessache ist und daher für jedes
Bundesland Österreichs eine amtliche
Bewilligung zum Angeln notwendig ist. Mit dieser amtlichen Fischerkarte
besteht nun die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Fischereiberechtigten
oder -ausübungsberechtigten eine Angellizenz (z.B.: eine kurzfristige
zu
€ 17,00/20,00 bzw. Jahreslizenz zu € 170,00 für den Franzinger
Teich) zu erwerben. Kinder von 7 bis 14 Jahren benötigen eine eigene
Lizenz und dürfen nur unter Aufsicht und Anwesenheit eines Erwachsenen
fischen, welcher eine gültige, amtliche Fischerkarte für NÖ
mitführt!
Die Fischerkartenbestimmungen in
Niederösterreich
NÖ-Gastkarten
€ 15,00 pro Karte für Personen ab dem 14. Lebensjahr Fischergastkarte
gilt ab
Ausstellungsdatum 30 Tage Ausstellung durch den Fischereiausübungsberechtigten
Amtliche NÖ-Fischerkarte (Steuerkarte)
€ 24,50 pro Karte, Jugendliche von 10 – 14 Jahren frei
Es muss ein Fischerkurs abgelegt werden, oder eine entsprechende Eignung
nachgewiesen werden. Nachweis der Eignung gilt auch als erbracht, wenn
Sie in den vergangenen 5 Jahren vor Inkrafttreten des NÖ Fischerei-gesetzes
2001, das ist der 1. Mai 2002, wenigstens einmal im Besitz einer gültigen
Fischerkarte für das Land NÖ waren; einschlägige Berufsausbildung
oder die Absolvierung einer gleichwertigen Ausbildung in einem anderen
Bundesland ersetzen den Besuch eines Fischerkurses - wenn Grundkurs erforderlich
siehe www.noe-lfv.at oder auf Nachfrage.
Inhaber
amtlicher Fischerkarten von beispielweise Wien, Oberösterreich, usw.
können jederzeit ohne weitere Prüfungen die amtliche NÖ-Fischerkarte
- € 24,50 pro Jahr - beim VÖAFV, 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel:
01/403 2176,
www.fischundwasser.at
oder beim
NÖ Landesfischereiverband, 3100 St. Pölten, Goethestraße
2, www.noe-lfv.at
erwerben!
Personen ab dem 14. Lebensjahr benötigen eine Fischerkarte bzw. eine
Fischerkartenverlängerung!
Gültigkeit für ein Kalenderjahr - Ausstellung durch die Fischereirevierverbände
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des NÖ Fischereigesetzes!
Kostenübersicht
Erwachsene
€ 40,00 Mitgliedsbeitrag, jährlichen
€ 10,00 Umweltbeitrag, jährlich
€ 50,00 Einschreibgebühr, einmalig, Frauen zahlen KEINE!
€ 100,00 ohne Lizenz
€ 170,00 Jahreslizenz, jährlich - nur für Mitglieder
€ 270,00 TOTAL
bzw. € 220,00 bei bestehender Mitgliedschaft
Jugendliche (7 bis 18 Jahre): zahlen die
Hälfte & KEINE Einschreibgebühr!
€ 20,00 Mitgliedsbeitrag, jährlichen
€ 5,00 Umweltbeitrag, jährlich
€ 25,00 Mtgl. Btr. ohne Lizenz
€ 85,00 Jahreslizenz, jährlich
- nur für Mitglieder
€ 110,00 TOTAL
Umseitigen Antrag ausgefertigt, mit Passfoto und Zahlungsbestätigung
übergeben/senden an:
| |
oder
in dessen Briefkasten einwerfen!
Der Zahlungsverkehr des FV-Franzen
Einzahlungen, Überweisungen etc. werden grundsätzlich über
das Vereinskonto abgewickelt!
GUTSCHEINE als Geschenk für Fischer
Gutscheine über € 10,00, € 20,00 und € 50,00 können
bei Josef Lang, 3594 Franzen 72,
Tel.Nr.: 0664/73 12 1614, 09:00 bis 18:00 Uhr, e-mail: Kontakt,
gegen Vorauskasse angefordert werden.
Sie dienen ausschließlich dem Erwerb einer Tageskarte bzw. 3-Tageskarte
für den Fischereiberechtigten am
Fischteich in Franzen.
Sie können bei den Kontrollorganen eingelöst werden!
Keine Barablöse möglich (Retourgeld wird bar ausgezahlt)!
Werter Fischerkollege!
Man
muss rechtzeitig darauf schauen, dass man`s hat, wenn man`s braucht!
Jahreslizenz
Die Jahreslizenz des Vorjahres, die Fangstatistik und die Gesamtfangstatistik
im Detail ausgefüllt bitte bis 31.12.2012. an Josef Lang, 3594 Franzen
72 senden / übergeben = Vorraussetzung für den Erhalt der Jahreslizenz
des Folgejahrs! Nicht verlängerte Jahreslizenzen gelten als verfallen
und werden an vorgemerkte Interessenten vergeben!
Preis
der Jahreslizenzen
Die Jahreslizenz für Erwachsene von € 170,00 bzw. € 85,00
für Jugendliche und den Umweltbeitrag von
€ 10,00 bzw. € 5,00 bitte bis 31.12.2011 einzahlen / überweisen.
Aufgrund
der eingelangten Einzahlungen, wird die entsprechende Anzahl an Jahreslizenzen
beim VÖAFV
angefordert; die Jahreslizenzen werden sehr selektiv
und nur an Mitglieder des VÖAFV mit einer
gültigen Fischerkarte des NÖ Fischereiverbandes vergeben!
Die Ausgabe der Jahreslizenzen erfolgt
im Verlauf der Hauptversammlung oder durch Übergabe
am
ersten Fischtag nach Antragstellung! Bitte die Zahlungsbestätigungen
mitbringen/vorweisen!
Zwecks rascherer Kontaktaufnahme und um
unnötiges Porto zu vermeiden, ersuche ich um Bekanntgabe
einer Telefonnummer und Mailadresse; diese Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt!
www.fischundwasser.at
www.noe-lfv.at
Inhaber amtlicher Fischerkarten von beispielweise
Wien, Oberösterreich, usw. können jederzeit ohne weitere Prüfungen
die amtliche NÖ-Fischerkarte –
€ 24,50 pro Jahr - beim VÖAFV, 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel:
01/403 2176, www.fischundwasser.at
oder beim NÖ Landesfischereiverband, 3100 St. Pölten, Goethestraße
2, www.noe-lfv.at erwerben!
Petri
Heil!
Josef Lang, Obmann
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