Anmeldeformular zur Mitgliedschaft beim FV-Franzen als PDF >> downloaden <<

Anmeldung zum Fischerkurs zur Erlangung der NÖ-Fischerkarte als PDF >> downloaden <<


Die Ausgabe der Fischerkarten erfolgt ausschließlich durch die Kontrollorgane (Walter SMRZKA: 0664/87 47 952, Josef LANG: 0664/73 72 1614) direkt am Teich, oder beim VÖAFV, 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel: 01/403 2176! www.fischundwasser.at e-mail: office@fischundwasser.at.

Sie können ab 06:00 Uhr zu Fischen beginnen, auch wenn kein Kontrollorgan vor Ort ist! Werfen Sie bitte beim Eintreffen am Teich Ihren Lichtbildausweis (Führerschein, NÖ-Fischerkarte, VÖAFV-Mitgliedsbuch, etc.) in den Briefkasten am Fischerparkplatz ein! Ihre Fischerkarte holen Sie sich ab ca. 07:30 beim Kontrollorgan, wenn er vorbeikommt oder Sie fordern – tagsüber - die Fischerkarte unter folgenden Telefonnummern an:

Fischereikontrolle
Walter SMRZKA: 0664/87 47 952,
Josef LANG: 0664/73 72 1614

Angelcoaching nach Vereinbarung.


Voraussetzungen für den Erwerb einer Fischereilizenz für den Fischteich in Franzen sind:

1) eine gültige Fischerkarte des NÖ Landesfischereiverbandes (NÖ LFV) **)
2) € 15,00 NÖ-Gästekarte (30 Tage gültig) oder
3) € 24,50 NÖ-Jahreskarte
4) die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und
5) gegebenenfalls ein Vereinsausweis des VÖAFV!

Preis einer Tageskarte *)
Preis einer 3-Tageskarte*)
€ 17,00 für Mitglieder
€ 43,00 für Mitglieder
€ 20,00 für Gäste
€ 53,00 für Gäste
Zusätzlich € 1,00 Umweltbeitrag/je Karte

Preis einer Jahreskarte – nur für Mitglieder
Umweltbeitrag/je Karte
€ 170,00 (für Erwachsene)
€ 10,00
€ 85,00 (für Jugendliche)
€ 5,00


*) Die Tageskarte ist nach Beendigung des Fischens in die dafür vorgesehene, gekennzeichnete Außenbox mit vollständig ausgefertigter Fangstatistik einzuwerfen oder per Post an den Obmann zu senden!

**) Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des NÖ Fischereigesetzes!


Wie werde ich Vereinsmitglied beim Fischereiverein Franzen des VÖAFV?

1.) Online-Formular des VÖAFV:

www.fischundwasser.at

2.) oder für Bewerber ohne Bargeld bzw. Passfoto:
Antragsformular auf Mitgliedschaft des VÖAFV, Informationsblatt und Zahlschein beim Kontrollorgan
velangen, ausfertigen und amtlichen Lichtbildausweis vorlegen; Mitgliedsbeitrag einzahlen/überwei-
sen; der Antrag wird vom Kotrollorgan weiterbearbeitet; die Zahlscheinquittung gut aufheben und mit
einem Passfoto beim nächsten Angeln ans Wasser mitbringen und das blaue Mitgliedsbuch des VÖAFV
übernehmen. Die Vorlage des Mitgliedsbuches ist Vorraussetzung für die Preisermäßigungen!

3.) oder für Bewerber mit Bargeld und Passfoto = SOFORTANMELDUNG:
beim Obmann, Josef Lang nach tel. Vereinbarung, Tel.Nr.: 0664/73 72 1614, 09:00 bis 18:00 Uhr.

Mitgliedsbeitrag p.a.
€ 40,00 für Erwachsene
€ 20,00 für Jugendliche (von 7 bis 18 Jahren)
€ 50,00 Einschreibgebühr - entfällt bei Frauen und Jugendlichen


Die Fischerkartenbestimmungen
Was ist die Fischerkarte? Was ermöglicht sie mir? Der Begriff Fischerkarte ist ein Allgemeiner und umfasst
sowohl die amtlichen Fischerkarten sowie alle kurzfristigen Lizenzen und Jahreslizenzen. Grundsätzlich ist zu
sagen, dass die Angelfischerei Landessache ist und daher für jedes Bundesland Österreichs eine amtliche
Bewilligung zum Angeln notwendig ist. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Fischereiberechtigten oder -ausübungsberechtigten eine Angellizenz (z.B.: eine kurzfristige zu
€ 17,00/20,00 bzw. Jahreslizenz zu € 170,00 für den Franzinger Teich) zu erwerben. Kinder von 7 bis 14 Jahren benötigen eine eigene Lizenz und dürfen nur unter Aufsicht und Anwesenheit eines Erwachsenen fischen, welcher eine gültige, amtliche Fischerkarte für NÖ mitführt!


Die Fischerkartenbestimmungen in Niederösterreich

NÖ-Gastkarten
€ 15,00 pro Karte für Personen ab dem 14. Lebensjahr Fischergastkarte gilt ab
Ausstellungsdatum 30 Tage Ausstellung durch den Fischereiausübungsberechtigten

Amtliche NÖ-Fischerkarte (Steuerkarte)
€ 24,50 pro Karte, Jugendliche von 10 – 14 Jahren frei

Es muss ein Fischerkurs abgelegt werden, oder eine entsprechende Eignung nachgewiesen werden. Nachweis der Eignung gilt auch als erbracht, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren vor Inkrafttreten des NÖ Fischerei-gesetzes 2001, das ist der 1. Mai 2002, wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Fischerkarte für das Land NÖ waren; einschlägige Berufsausbildung oder die Absolvierung einer gleichwertigen Ausbildung in einem anderen Bundesland ersetzen den Besuch eines Fischerkurses - wenn Grundkurs erforderlich siehe www.noe-lfv.at oder auf Nachfrage.

Inhaber amtlicher Fischerkarten von beispielweise Wien, Oberösterreich, usw. können jederzeit ohne weitere Prüfungen die amtliche NÖ-Fischerkarte - € 24,50 pro Jahr - beim VÖAFV, 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel: 01/403 2176, www.fischundwasser.at oder beim NÖ Landesfischereiverband, 3100 St. Pölten, Goethestraße 2, www.noe-lfv.at erwerben!

Personen ab dem 14. Lebensjahr benötigen eine Fischerkarte bzw. eine Fischerkartenverlängerung!
Gültigkeit für ein Kalenderjahr - Ausstellung durch die Fischereirevierverbände
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des NÖ Fischereigesetzes!


Kostenübersicht


Erwachsene

€ 40,00 Mitgliedsbeitrag, jährlichen
€ 10,00 Umweltbeitrag, jährlich
€ 50,00 Einschreibgebühr, einmalig, Frauen zahlen KEINE!
€ 100,00 ohne Lizenz

€ 170,00 Jahreslizenz, jährlich - nur für Mitglieder
€ 270,00
TOTAL bzw. € 220,00 bei bestehender Mitgliedschaft


Jugendliche (7 bis 18 Jahre): zahlen die Hälfte & KEINE Einschreibgebühr!

€ 20,00 Mitgliedsbeitrag, jährlichen
€ 5,00 Umweltbeitrag, jährlich
€ 25,00 Mtgl. Btr. ohne Lizenz

€ 85,00 Jahreslizenz, jährlich
- nur für Mitglieder
€ 110,00 TOTAL

Umseitigen Antrag ausgefertigt, mit Passfoto und Zahlungsbestätigung
übergeben/senden an:

Josef Lang, Obmann
3594 Franzen 72
Tel.:
0664/73 72 1614
e-mail: Kontakt



oder in dessen Briefkasten einwerfen!


Der Zahlungsverkehr des FV-Franzen

Einzahlungen, Überweisungen etc. werden grundsätzlich über das Vereinskonto abgewickelt!


GUTSCHEINE als Geschenk für Fischer


Gutscheine über € 10,00, € 20,00 und € 50,00 können bei Josef Lang, 3594 Franzen 72,
Tel.Nr.: 0664/73 12 1614, 09:00 bis 18:00 Uhr, e-mail: Kontakt, gegen Vorauskasse angefordert werden.
Sie dienen ausschließlich dem Erwerb einer Tageskarte bzw. 3-Tageskarte für den Fischereiberechtigten am
Fischteich in Franzen.
Sie können bei den Kontrollorganen eingelöst werden!
Keine Barablöse möglich (Retourgeld wird bar ausgezahlt)!




Werter Fischerkollege!

Man muss rechtzeitig darauf schauen, dass man`s hat, wenn man`s braucht!

Jahreslizenz

Die Jahreslizenz des Vorjahres, die Fangstatistik und die Gesamtfangstatistik im Detail ausgefüllt bitte bis 31.12.2012. an Josef Lang, 3594 Franzen 72 senden / übergeben = Vorraussetzung für den Erhalt der Jahreslizenz des Folgejahrs! Nicht verlängerte Jahreslizenzen gelten als verfallen und werden an vorgemerkte Interessenten vergeben!


Preis der Jahreslizenzen

Die Jahreslizenz für Erwachsene von € 170,00 bzw. € 85,00 für Jugendliche und den Umweltbeitrag von
€ 10,00 bzw. € 5,00 bitte bis 31.12.2011 einzahlen / überweisen.

Aufgrund der eingelangten Einzahlungen, wird die entsprechende Anzahl an Jahreslizenzen beim VÖAFV
angefordert; die Jahreslizenzen werden sehr selektiv und nur an Mitglieder des VÖAFV mit einer
gültigen Fischerkarte des NÖ Fischereiverbandes
vergeben!

Die Ausgabe der Jahreslizenzen erfolgt im Verlauf der Hauptversammlung oder durch Übergabe am
ersten Fischtag nach Antragstellung! Bitte die Zahlungsbestätigungen mitbringen/vorweisen!


Zwecks rascherer Kontaktaufnahme und um unnötiges Porto zu vermeiden, ersuche ich um Bekanntgabe einer Telefonnummer und Mailadresse; diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt!



www.fischundwasser.at

www.noe-lfv.at

Inhaber amtlicher Fischerkarten von beispielweise Wien, Oberösterreich, usw. können jederzeit ohne weitere Prüfungen die amtliche NÖ-Fischerkarte –

€ 24,50 pro Jahr - beim VÖAFV, 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel: 01/403 2176, www.fischundwasser.at oder beim NÖ Landesfischereiverband, 3100 St. Pölten, Goethestraße 2, www.noe-lfv.at erwerben!

 

Petri Heil!
Josef Lang, Obmann







<< zum Seitenbeginn