WAS DU NICHT WILLST, DAS MAN DIR TUT,
DAS FÜG´AUCH KEINEM ANDERN ZU!


Die FREIZEITANLAGE am „FRANZINGER TEICH“
soll allen GÄSTEN Erholung und Freizeitgestaltung ermöglichen!





Bitte, KEIN Sperrmüll,
(Sessel, Rodpots, Grillerzubehör, etc.)
Verpackungsmaterial,
KEINE heiße Asche
in die Müllcontainer!!!




Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße!
Ausnahmen: Schonzeit für Raubfische 01.01. bis 31.05., für Zander und Amurkarpfen ganzjährig. Brittelmaße: Zander (Schill) 60 cm, Hecht 60 cm, Schleie 35 cm, Karpfen 35 cm – ab 70 cm schonend zurücksetzen. Spinnfischen, fischen mit totem Köderfisch und Fischstücken ist nur vom 01. Juni bis 31.Dezember gestatttet. Fischen ist nur mit Einfachhaken erlaubt, ausgenommen Spinnfischen. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet, jedoch in dem als Badezone gekennzeichnetem Uferbereich generell verboten. Die Fischerei ist nur in der Zeit von 6 bis 19 Uhr gestattet, vom 1. Mai bis 30. September von 6 bis 20 Uhr, Nachtfischverbot. Anfuttern maximal 2 Hände voll einwandfreies Futter zu Beginn der Fischerei – bei Beendigung nicht verwendetes Fischfutter nicht in den Teich werfen, sondern neben einer der Mülltonnen oder Säcke deponieren! Für die Entnahme bzw. Landung der Fische - ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. - sind ein geeigneter Unterfänger, Hakenlöser und Maßband mitzuführen und zu verwenden.

NICHT GESTATTET:
Fischen während der Revierreinigung, Haken mit Widerhaken, lebender Köderfisch, Boilies, Pellets, Hunde-/Katzenfutter, gefärbte Futtermittel! Lärmen, Musizieren, freilaufende Hunde, sowie Anzünden von Feuern auf dem Boden. Jede Art von Eisfischen. Echolot, Fischfinder, Futterraketen, Boote u.a. Verkauf/Austauschen von angeeigneten Fischen.Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers - auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische. Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern ("Gaberl" schneiden, Brennholz, usw.), Betreten oder Befahren der Eisflächen mit KFZs bzw. die Beschädigung des Schilf- oder Binsenbestandes.

FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN:
(2 Edelfische pro Tag) Nach der Aneignung von 2 Edelfischen (Karpfen, Schleie, Hecht) ist das Fischen sofort einzustellen. Weiterfischen ist erst nach Lösen einer weiteren Tageskarte erlaubt. Die Nichteinhaltung der vorangeführten Bestimmungen hat den Entzug der Fischereilizenz zur Folge, ohne dass hierfür die Lizenzgebühr rückerstattet wird.

AUFZEICHNUNGSPFLICHT:
Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die auf der Tageskarte aufgedruckten Fangstatistik mit Datum und genauer Uhrzeit (unbedingt vierstellig z.B. 06.05.) und Größe in cm einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen muss der Fisch sofort nach dem Fang wieder schonendst rückversetzt werden. Angeeignete Fische sind gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. bis zur Beendigung des Fischens zu hältern. Gehälterte Fische, ausgenommen Köderfische in entsprechenden Köderwannen, müssen angeeignet werden.

Untermassige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen - nötigenfalls ist der Haken im Fisch zu belassen und das Vorfach so kurz wie möglich abzuschneiden - bzw. wenn der Fisch so schwer verletzt ist, dass ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, den Fisch sofort töten und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser einbringen.

Verletzte Fische die das Brittelmaß haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, müssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Maränen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden – nur Köderfische aus dem Franzener Teich!

Nach Fischereiende ist die Tageskarte in die extra gekennzeichnete Außenbox beim Freizeitcenter mit vollständig ausgefertigter Fangstatistik einzuwerfen oder per Post an den Obmann zu senden!






Werter Fischerkollege!


Die Ausgabe der Fischerkarten erfolgt ausschließlich durch die Kontrollorgane (Walter SMRZKA: 0664/87 47 952, Josef LANG: 0664/73 72 1614) direkt am Teich, oder beim VÖAFV, 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel: 01/403 2176! www.fischund wasser.at, e-mail: office@fischundwasser.at.

Sie können ab 06:00 Uhr zu Fischen beginnen, auch wenn kein Kontrollorgan vor Ort ist! Werfen Sie bitte beim Eintreffen am Teich Ihren Lichtbildausweis (Führerschein, NÖ-Fischerkarte, VÖAFV-Mitgliedsbuch, etc.) in den Briefkasten am Fischerparkplatz ein! Ihre Fischerkarte holen Sie sich ab ca. 07:30 beim Kontrollorgan, wenn er vorbeikommt oder Sie fordern – tagsüber - die Fischerkarte unter folgenden Telefonnummern an:

Fischereikontrolle
Walter SMRZKA: 0664/87 47 952,
Josef LANG: 0664/73 72 1614




FREIZEITANLAGE am „FRANZINGER TEICH“ REGELN für die BENÜTZUNG & PARKMÖGLICHKEITEN:
PKWs dürfen am Fischerparkplatz und am Parkplatz beim Kaffeehaus abgestellt werden. Die Aufstellung von Wohnwagen, Caravans und Zelten wird seitens des FV-Franzen und der Gemeinde bis auf Widerruf nur im ausgewiesenen Campingbereich – obwohl dies kein öffentlicher Campingplatz ist – NUR FÜR FISCHER geduldet. Für diesen Stellplatz – ohne Stromanschluss und Trinkwasser - ist im Kaffeehaus oder am Gemeindeamt sofort nach Eintreffen ein Ticket zu lösen und gegebenenfalls der Teichaufsicht vorzuweisen; die Verwendung von sogenannten "Flüsteragregaten“ zur Stromerzeugung ist möglich; die Lagerwiesen sind von Fahrzeugen freizuhalten; den Hinweisen der Teichaufsicht ist umgehend nachzukommen!

UMWELTSCHUTZ, SAUBERKEIT:
Kein Anzünden von offenen Feuern auf dem Boden/der Grasfläche! Benützen Sie bitte die Grillanlage im Bereich der Sanitäranlage oder Ihre Grillgeräte. Löschen Sie Ihr heißes Brennmaterial unmittelbar nach dem Grillen und entsorgen Sie es an dem dafür vorgesehenem Ort! KEINE heiße Asche in die Müllcontainer! Grillen auf der Gartenseite des Teiches ist verboten! Verhindern Sie bitte jede Art von Brandgefahr!
Vermeiden Sie jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers - Veränderung des Steinwurfes, der Uferbefestigungen und der Einrichtungen der Badezone; Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren der Eisfläche mit KFZs bzw. die Beschädigung des Schilf- oder Binsenbestandes ist nicht gestattet.
Für kleine Mengen Restmüll (Zigarettenkippen, zusammengedrückte Plastikflaschen und Dosen, usw.) – nicht aber für Verpackungsmaterial, Behälter aus Glas, kaputte Grillgeräte, Sessel und Tische, etc. - stehen ausreichend Müllcontainer zur Verfügung! Die Freizeitanlage ist keine Mülldeponie!

VERHALTEN gegenüber MITMENSCHEN:
Unterlassen Sie unnötigen Lärm durch laute Musik, Geschrei, Handhabung von Gerätschaften, Autotüren und Kofferraumklappen, aber auch Hundegebell!
Nehmen Sie Ihre Hunde bei Begegnung mit anderen Spaziergängern und vor allem mit Kindern an die Leine! Lassen Sie Hunde ihre Notdurft nicht auf den für Menschen vorgesehen Wegen und Liegeflächen verrichten – ein Sackerl für´s Gackerl sollte selbstverständlich sein! Aus hygienischen Gründen lassen Sie bitte Ihren Vierbeiner nicht im Teich schwimmen! Das Fischen in der Badezone ist nicht erklaubt!




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